Stationäre Wohneinrichtungen

In den 11 stationären Wohneinrichtungen des Unternehmens leben erwachsene Menschen mit einer geistigen und/oder körperlichen Beeinträchtigung.

Stationäre Wohneinrichtungen

In den 11 stationären Wohneinrichtungen des Unternehmens leben erwachsene Menschen mit einer geistigen und/oder körperlichen Beeinträchtigung.
Sie arbeiten tagsüber in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder sie haben in einer solchen gearbeitet und werden nun wegen Erreichen des Rentenalters oder fehlender Werkstattfähigkeit im Rahmen eines tagesstrukturierenden Angebotes betreut.

Stationäre Wohnformen im Überblick

Wohnheime

Die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Wohnform haben einen relativ hohen Unterstützungsbedarf. rund um die Uhr steht ihnen Personal entsprechend dem individuellen Bedarf zur Seite.

 Intensiv Betreutes Wohnen

Bewohnerinnen und Bewohner dieser Wohnform verfügen über gewisse Alltagskompetenzen. Das Personal begleitet und leitet an, ist aber nicht ständig vor Ort.

Betreutes Wohnen

Bewohnerinnen und Bewohner dieser Wohnform verfügen über grundlegende soziale und lebenspraktische Fähigkeiten und Fertigkeiten. Sie gestalten ihren Alltag weitestgehend selbstständig.

Ziele der Betreuungsangebote

  • Sicherstellung der Teilhabe beeinträchtigter Menschen am Leben in der Gemeinschaft
  • Beseitigung, Überwindung oder Milderung der vorhandenen Beeinträchtigungen bzw. deren Folgen

Ziele erreichen durch

  • Entwicklung von Selbständigkeit, Selbstbestimmung und soziale Verantwortung
  • Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und sportlichen Leben
  • Erweiterung der persönlichen Handlungskompetenz
  • Erhalt und Erweiterung lebenspraktischer Fähigkeiten/Fertigkeiten
  • Aufbau und Erhalt von sozialen Kontakten und sozialer Kompetenz
  • Förderung von subjektivem Wohlbefinden
  • Erhalt und Stabilisierung der physischen und psychischen Gesundheit
  • Förderung geeigneter Kommunikationsmöglichkeiten
  • Unterstützung bei der Freizeitgestaltung
  • Unterstützung und Förderung bei der Verwirklichung des Bildungsanspruches