Geschwister die in Kita oder Hort betreut werden:
Hinweis: Mit der Regelung im § 13 Abs.4 KiFöG LSA gilt für Familien mit einem Kindergeldanspruch für zwei oder mehr Nichtschulkinder, die gleichzeitig in Tageseinrichtungen oder Tagespflegestellen betreut werden, dass der gesamte Kostenbeitrag auf den des ältesten zu betreuenden Kindes beschränkt ist.
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